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General Terms and Conditions (GTC) – Property Photos GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Property Photos GmbH

gegenüber Unternehmern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn,

sie werden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2. Urheberrecht & Nutzungsrechte

1. Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte an den erstellten Medien (Fotos, Videos,

Drohnenaufnahmen, Renderings, virtuelle Stagings, Grundrisse, KI-Inhalte) verbleiben bei der Property Photos GmbH.

2. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht

für den vereinbarten Zweck (z. B. Immobilienvermarktung).

3. Weitergabe an und Nutzung durch Dritte oder Nutzung über den vereinbarten Zweck

hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung.

3. Namensnennung / Copyright

1. Bei jeder Veröffentlichung ist der Herstellervermerk „© Property Photos GmbH“ deutlich sichtbar und

eindeutig dem jeweiligen Bild zuzuordnen.

2. Soll die Urheber- bzw. Copyrightnennung entfallen, ist dies vorab mit der Property Photos GmbH

schriftlich zu vereinbaren.

3. Ohne eine solche Vereinbarung gilt die Pflicht zur Namensnennung weiterhin.

4. Bildbearbeitung

1. In den Standardpaketen (S, M, L) enthalten sind Basisanpassungen wie Farbkorrektur, Helligkeit,

Kontrast, Bildschnitt sowie kleine Retuschen (z. B. Kabelentfernung, kleine Flecken).

2. Aufwendigere Retuschen (z. B. Entfernen größerer Objekte, umfassendes „Aufräumen“ oder bauliche

Veränderungen) gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber sorgt für rechtzeitigen Zugang zum Objekt. Für die Einholung allenfalls erforderlicher

Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Auftraggeber

zu sorgen. Er hält die Property Photos GmbH diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich

von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie

hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB.

2. Eine vollständige Sauberkeit oder Ordnung ist keine Voraussetzung;

kleinere digitale Korrekturen sind Teil der Standardbearbeitung.

3. Größere digitale Aufräumarbeiten oder Umbauten gelten als Zusatzleistungen

und sind gesondert zu vergüten.

4. Verzögerungen am Aufnahmeort (z. B. kein Zutritt, fehlende Schlüssel) gehen zu Lasten des

Auftraggebers.

6. Leistung & künstlerische Freiheit

1. Die Property Photos GmbH arbeitet nach bestem Wissen und

Gewissen sowie nach anerkannten technischen Standards.

2. Die Bildgestaltung unterliegt der künstlerischen Freiheit. Subjektives Nichtgefallen stellt keinen Mangel

dar und begründet keinen Anspruch auf Nachbesserung oder Preisreduktion.

3. Wiederholungsaufnahmen aufgrund geänderter Kundenwünsche gelten als neuer Auftrag.

7. Lieferung

1. Für Standard-Fotopakete ohne Sonderleistungen beträgt die übliche Lieferzeit 1–2 Werktage.

2. Bei aufwendiger Bearbeitung, Staging, Renderings,

Drohnen- oder Videoaufnahmen verlängert sich die Lieferzeit je nach Projektumfang.

3. Fixtermine bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

8. Speicherung & Bereitstellung

1. Die Medien werden dem Auftraggeber über einen Download-Link für 2 Monate zur Verfügung gestellt.

2. Danach besteht kein Anspruch mehr auf kostenlosen Zugang.

3. Die Property Photos GmbH kann die Medien freiwillig länger speichern, jedoch ohne Verpflichtung oder

Garantie. Eine Nachlieferung ist kostenpflichtig.

9. Anfahrtskosten

1. Fahrten innerhalb Wiens sind inkludiert.

2. Für Fahrten außerhalb der Stadtgrenze Wien werden

€ 0,50 pro Kilometer zzgl. USt. (einfache Strecke) berechnet.

3. Je nach Distanz und Aufwand kann ein pauschaler Zuschlag für Anfahrt hinzukommen.

4. Spesen wie Maut, Parkgebühren oder Übernachtungskosten trägt der Auftraggeber.

10. Stornierung & Ausfallhonorar

1. Große Aufträge (mehrere Objekte, Drohnen, Renderings, Videos):

– bis 12h vorher kostenlos,

– danach 50 % Honorar,

– am selben Tag 100 %.

2. Kleine Aufträge (Standardpakete S, M, L):

– bis 3–4h vorher kostenlos,

– danach 50 % Honorar,

– bei kurzfristiger Absage (unter 1h) oder Nichterscheinen 100 %.

3. Bereits entstandene Kosten (z. B. Reise, Fremdleistungen) sind in jedem Fall zu ersetzen.

11. Einsatz von Mitarbeitern & Subunternehmern

1. Die Property Photos GmbH darf eigene Mitarbeiter sowie externe Dienstleister

(Fotografen, Cutter, Drohnenpiloten, Retuscheure) einsetzen.

2. Der Auftraggeber akzeptiert dies ausdrücklich. Vertragspartner

bleibt ausschließlich die Property Photos GmbH.

12. Zahlung

1. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen netto ab Rechnungsdatum fällig.

2. Nutzungsrechte treten erst nach vollständiger Bezahlung in Kraft.

3. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 9,2 % über dem Basiszinssatz

sowie Mahn- und Inkassospesen als vereinbart.

13. Drohnenaufnahmen

Drohnenflüge erfolgen vorbehaltlich technischer, rechtlicher und wetterbedingter Möglichkeiten.

Verzögerungen oder Absagen aus diesen Gründen berechtigen nicht zu Schadenersatz.

14. KI-gestützte Inhalte

1. Bei der Nutzung von KI-gestützten Verfahren (z. B. Retuschen, Bild-/Videogenerierung) werden

Nutzungsrechte eingeräumt, jedoch ohne Gewähr für absolute Freiheit von Drittansprüchen.

2. Die Haftung für Ansprüche Dritter (z. B. Rechteinhaber von KI-Trainingsmaterialien) ist ausgeschlossen.

15. Haftung

Die Haftung der Property Photos GmbH ist – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit –

ausgeschlossen. Insbesondere besteht keine Haftung für entgangenen Gewinn,

mittelbare oder immaterielle Schäden.

16. Referenznutzung

Die Property Photos GmbH darf erstellte Medien zur Eigenwerbung (Website, Social Media, Druckwerke)

verwenden, sofern keine ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung besteht.

17. Gerichtsstand & Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht; UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

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